Leonhard Goetz Nachf.

Ditthornstraße 16
93055 Regensburg

Telefon: 0941 / 20 60 38 60
Telefax: 0941 / 20 60 38 620

E-Mail: info@goetz-trauerwaren.de

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allen Lieferungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Au ragserteilung oder Annahme
der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schri lich anerkennen
sind für uns unverbindlich.

2. Vertragsabschluß

Der Au rag gilt als erteilt, wenn er von uns bestätigt oder von unseren Sachbearbeitern angenommen ist.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und ohne Gewähr. Verzögerungen der Lieferzeit infolge unvorhergesehener
Umstände führen zu keinem Schadensersatzanspruch.

4. Preis

Es gelten die in unserer gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Wenn sich zwischen Au ragserteilung und vereinbarten
Liefertermin Preiserhöhungen wegen Lohnerhöhungen oder Preisaufschläge der Vorlieferanten ergeben, so sind wir berechtigt,
die Preise nach billigem Ermessen entsprechend dem Verhältnis der Kostenänderung anzupassen.

5. Zahlung

Auf unsere Rechnungen gewähren wir bei sofortiger Zahlung 3% Skonto, innerhalb 20 Tage 2%, innerhalb 30 Tage netto.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber
angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen gehen zu Lasten des
Käufers. Von uns nicht anerkannte Gegenansprüche kann der Käufer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein
Zurückhaltungsrecht geltend machen. An unbekannte Besteller kann gegen Nachnahme oder Vorauskasse geliefert werden.
Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen
Zahlung des Bestellers geben, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

6. Lieferung / Porto und Verpackung

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per LKW, Post, Bahn, Spedition oder Paketdienst. Die Ware gilt mit Übergabe an
einen Frachtführer als geliefert. Die Gefahr für die Versendung trägt der Käufer. Für friedhofstechnische Geräte,
Keramikurnen sowie Au räge unter einem Nettowarenwert von 300,-- € werden grundsätzlich Porto und Verpackung
berechnet.

7. Gewährleistungsansprüche

Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schri lich gemeldet werden. Handelsübliche
oder geringe Abweichungen, die technisch nicht vermeidbar sind, können nicht beanstandet werden. Bereits äußerlich
erkennbare Schäden an der Ware sind dem Frachtführer anzuzeigen. Reklamierte Ware wird von uns wieder abgeholt.
Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert und gehen zu Lasten des Kunden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschä sverbindung zwischen
dem Käufer und uns unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung
und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschä sverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch nicht
gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an
den Lieferanten ab. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, als er seinen Verp ichtungen
gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Auf Verlangen ist der Abnehmer verp ichtet die Drittschuldner anzugeben und
diesem Abtretung anzuzeigen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort unserer Niederlassung. Der Vertrag unterliegt
dem deutschen Recht, es gilt HGB und BGB.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschä sbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.