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Die Menschenrechte der Verstorbenen

oder warum Bestatter Anwälte der Verstorbenen sein sollten

Bild: Visitenkarte eines englischen Bestatter, um 1840/50

„Wenn man den sterblichen Überresten eines Menschen geringere Achtung entgegenbringen wollte als den Lebenden, dann würdigte man ihn zu Abfall herab, der so schnell und so billig wie möglich zu beseitigen wäre.... Die im Bestattungsgewerbe Tätigen sind zu Beschützern der Toten berufen, und sie haben jedem Toten, ob reich oder arm, die gleiche Hochachtung entgegenzubringen, die sie einem ihrer liebsten Angehörigen erweisen würden."
(Der Österreichische Bestatter, Jg. 4, 1962, Nr. 1, S. 11)

Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde, und dieses sogenannte Persönlichkeitsrecht gilt über den Tod hinaus. In Rechtsfragen braucht es aber häufig Anwälte zur Wahrung des Rechts. Daher sollten Bestatter verantwortungsvoll handeln und werden sich im Zweifelsfall als Anwälte der Verstorbenen verstehen. Der sorgfältige und menschenwürdige Umgang mit Verstorbenen ist daher oberstes Gebot in einem Beruf, der häufig von der auf Menschenrechten basierenden Gesellschaft achtlos ausgegrenzt wird.

Trauerwarenanbieter, wie Leonhard Goetz Nachf., helfen mit ihren Produkten den Bestattern bei ihrer nicht immer einfachen Arbeit.

Mit freundlicher Unterstützung des Museum für Bestattungskultur in Kassel,
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